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10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 

Erfüllungsort für unsere Leistungen und für Zahlungen des Käufers sowie Gerichtsstand für beide Parteien ist
88348 Saulgau. Soweit der K
äufer kein Kaufmann im Sinne des Â§4HGB ist , gilt dieser Gerichtsstand für das Mahnverfahren. Maßgebend ist das deutsche Recht.

 

 

 

Dietenberger Backformen GmbH  |  88361 Altshausen

 

1. Geltung
 

Diese allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

 

Impressum

2. Angebot und Vertragsabschluss
 

Alle Angebote und Angaben sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung im Rahmen dieser allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen verbindlich.  

 

3. Preise
 

Wenn keine bestimmten Preise vereinbart werden, erfolgt die Berechnung der Ware zu den am Tage der Lieferung gültigen   Preisen und Zahlungsbedingungen. Tritt während der Vertragsabschlussdauer eine Preisänderung ein, so gelten für noch nicht abgenommene Mengen die neuen Preise als vereinbart. Dasselbe gilt sinngemäß auch für unsere Verkaufs-, Lieferungs-  und Zahlungsbedingungen.

 

4. Lieferung und Versand
 

Der Versand erfolgt auf Gewähr und Rechnung des Empfängers ab Werk.

 

5. Verpackung
 

Die Verpackung der einzelnen Artikel wird grundsätzlich vom Käufer bereitgestellt.

 

6. Lieferzeiten
 

Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Umstände, welche die Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen, auch in der Person eines Vorlieferanten, entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirken von der Lieferpflicht oder berechtigen uns zu Teilsendungen. Die genannten Ereignisse berechtigen uns auch, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten oder eine Ausdehnung der Lieferfrist zu verlangen.

 

7. Eigentumsvorbehalt
 

Bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zum endgültigen Ausgleich aller in den Geschäftsverbindungen entstandenen oder noch entstehenden Verbindlichkeiten einschließlich Kosten und Zinsen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. 

8. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung
 

Beanstandungen über Beschaffenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung der Ware, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer nach unserer Wahl das Recht auf Nachlieferung, auf Wandlung des Kaufvertrages oder auf Minderung des Kaufpreises. Zur Geltendmachung von Transportschäden sind die Bestimmungen der Frachtführer zu beachten. Rücksendungen brauchen von uns nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen werden. 

 

9. Zahlungsbedingungen
 

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar oder innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto. 

Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung und schließen einen Skontoabzug grundsätzlich aus.

Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen ein Zurückhaltungsrecht ausüben. Bei Verzug des Käufers berechnen wir - unbeschadet sonstiger Rechte - Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Erfüllt der Käufer nach Mahnung  innerhalb einer von uns festgesetzten, angemessenen Frist die fällige Zahlung nicht, oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, können wir sämtliche Förderungen zur sofortigen Zahlung fällig stellen. Außerdem sind wir berechtigt, von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen.

 

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